Umweltschaden-haftpflicht


Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Betriebes, z. B. des Anlagenbetreibers, für Schäden eines Dritten durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft und Wasser. Schädigt man durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen um den zerstörten Ursprungszustand wieder herzustellen unterliegen keinen Summenbegrenzungen.